Nach Informationen verschiedener Wirtschaftsmedien soll nach den seitens des Bundeskabinetts verabschiedeten Entwürfen zu Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und der Verabschiedung des ATAD Umsetzungsgesetzes ein weiterer Dauerbrenner der steuerpolitischen Diskussionen der letzten Jahre noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden: Die Reform der Grunderwerbsteuer.
Die Reform der Grunderwerbsteuer soll dem Vernehmen nach zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und ohne Rückwirkung im Wesentlichen folgende Maßnahmen beinhalten:
Über die Maßnahmen zur Reform der Grunderwerbsteuer ist im Rahmen des Regierungsentwurfs des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes auch die Änderung der Grundbesitzbewertung, insbesondere in Fällen von so genannten Share Deals, geplant.
Gern halten wir Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden und stehen für Ihre Rückfragen zur Verfügung.