From insights to execution

Mit unserem interdisziplinären Ansatz verstehen wir uns als vertrauensvoller Partner in den Bereichen M&A, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht und sind spezialisiert auf die Beratung von Private Clients.

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MERGERS & ACQUISITIONS

Als Wirtschaftskanzlei beraten und vertreten wir national und international tätige Konzerne und Unternehmen aus dem Mittelstand sowie insbesondere auch Family Offices zu allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions).

Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang von der optimalen Strukturierung einer Transaktion über deren erfolgreiche Vorbereitung und Implementierung bis hin zur Integration neu erworbener Unternehmen oder der Reinvestition erlangter Veräußerungserlöse.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei nicht nur in rein rechtlicher Hinsicht, verstehen wir uns als Kanzlei mit wirtschaftlichem Fokus insbesondere auch dahingehend, bei unternehmerischen Entscheidungen zu beraten.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Unternehmensübernahmen
  • Joint Ventures
  • Umstrukturierungen
  • Grenzüberschreitende Verschmelzungen
  • M&A-bezogene Prozessführung

GESELLSCHAFTSRECHT

Das Team von Lighthouse Legal berät seit jeher in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.

Zu unseren Kernthemen gehören komplexe, auch grenzüberschreitende Konzernstrukturierungen ebenso wie die Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Fragen der Organhaftung, die Unternehmensnachfolge und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten.

Wir beraten familiengeführte und börsennotierte Gesellschaften, Gesellschafter, Vorstands- und Organmitglieder in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Tagesgeschäfts ebenso wie zu Spezialfragen des Gesellschafts-, Aktien- und Konzernrechts und zu aktuellen gesetzlichen Veränderungen.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen insbesondere:

  • Umstrukturierungen
  • Umwandlungsmaßnahmen einschließlich SE-Umwandlungen und grenzüberschreitende Verschmelzungen
  • Kapitalmaßnahmen und Restrukturierungen
  • Vorbereitung und rechtliche Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Haftung von Organmitgliedern
  • Compliance-Fragen
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Vereinsrecht

IMMOBILIENWIRTSCHAFTSRECHT

Wir beraten Finanzinvestoren bzw. Immobilienfonds genauso wie traditionsreiche Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Family Offices umfassend zu allen Fragen des Immobilienrechts.

Dabei stehen wir unseren Mandanten in sämtlichen Phasen eines Bauprojekts, bei Entwicklung, Strukturierung, Vertragsgestaltung, Baurealisierung und Projektabschluss einschließlich der damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren und Finanzierungen beratend zur Seite.

Dabei bieten wir unseren Mandanten:

  • Immobilientransaktionsberatung, insbesondere Erwerb bzw. Verkauf von Grundstücken bzw. Immobilienprojekten und Portfolios als Share oder Asset Deal
  • Beratung von Projektentwicklungen
  • Rechtliches Assetmanagement
  • Beratung von Pachtverträgen/ Mietverträgen für jede Art von Immobilien
  • Immobilienfinanzierung
  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht

FINANZIERUNGEN

Wir beraten unsere Mandanten vor allem zu sämtlichen Fragestellungen rund um Finanzierungstransaktionen. So etwa zur (steueroptimalen) Strukturierung von Finanzierungen und Finanzierungsinstrumenten, inkl. entsprechender Kapitalmarktprodukte. Wir entwerfen, verhandeln und erstellen die notwendigen Finanzierungs- und Sicherheitenverträge und betreuen unsere Mandanten umfassend bei der Durchführung und Abwicklung ihrer Finanzierungen und Projekte.

Insbesondere bieten wir Ihnen:

  • Akquisitionsfinanzierung
  • Immobilienfinanzierung
  • Projektfinanzierung
  • Restrukturierung
  • Steueroptimierte Finanzierung

PRIVATE CLIENTS

Bei Lighthouse Legal beschäftigten wir uns mit allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit Vermögenswerten.

Unsere Anwälte beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und vermögende Privatpersonen dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder ihr Vermögen zu gestalten und abzusichern; auch unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte. Hierzu gehört auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Übernahme von und Beratung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen
  • Steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwaltung größerer Vermögen
  • Wohnsitzwechsel in das Ausland
  • Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Gesellschaftsrechtliche und damit zusammenhängende steuerrechtliche Beratung für Familienunternehmen und deren Gesellschafter
  • Gestaltung von Eheverträgen

PROZESSFÜHRUNG

Unser Team berät bei der Lösung komplexer Streitigkeiten. Ob vor ordentlichen Gerichten, in Schiedsverfahren oder außergerichtlich – wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um im Streitfall die bestmögliche Lösung zu finden. Unsere Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf die Prozessführung, sondern schließt die Streitprävention und Streitschlichtung mit ein.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Beschlussmängelstreitigkeiten (Anfechtungs-, Nichtigkeits- und positive Beschlussfeststellungsklagen)
  • Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
  • M&A-bezogene Streitigkeiten
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit komplexen Vertragswerken