Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Gesetzesentwurf sieht umfassende Änderungen vor, mit denen das zum Teil aus dem 19. Jh. stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden soll.
Am 20. April 2020 hat die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission einen Gesetzesentwurf („Mauracher Entwurf“) zur umfangreichen Modernisierung des teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Vorgesehen ist darin in 210 Seiten die Überarbeitung von rund vierzig Gesetzen. Erklärtes Ziel der Expertenkommission: die Anpassung des Rechts der Personengesellschaften an die heutigen Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens.
Der folgende Beitrag stellt die Reformvorschläge zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts im Überblick vor, der neben Änderungen im BGB und HGB auch zahlreiche Folgeänderungen z.B. im Grundbuch-, Aktien- und Prozessrecht enthält.
Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
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