Immobilienwirtschaftsrecht: Lighthouse Legal wächst mit ehemaligem Partner von McDermott

Das Lighthouse-Team hat für den Ausbau seiner immobilienwirtschaftsrechtlichen Praxis den erfahrenen Immobilienrechtler Gregor Lamla gewonnen. Der 38-Jähige wird ab August als Partner die Praxisleitung übernehmen.

Lamla begann seine Karriere 2010 im seinerzeit noch kleinen Düsseldorfer Immobilienrechtsteam von McDermott, zu dessen erfolgreichen Aufbau er in den Folgejahren maßgeblich beitrug und wo er ab 2016 als Salary-Partner tätig war. Neben dem Transaktionsgeschäft berät er schwerpunktmäßig bei Projektentwicklungen, Immobilien-Finanzierungen und im gewerblichen Mietrecht.

Reform der Grunderwerbsteuer vor dem Abschluss?

Nach Informationen verschiedener Wirtschaftsmedien soll nach den seitens des Bundeskabinetts verabschiedeten Entwürfen zu Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und der Verabschiedung des ATAD Umsetzungsgesetzes ein weiterer Dauerbrenner der steuerpolitischen Diskussionen der letzten Jahre noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden: Die Reform der Grunderwerbsteuer.

Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen

Nachhaltigere Investitionsentscheidungen durch die Offenlegungsverordnung

Ab dem 10. März 2021 greift die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Mit der Offenlegungsverordnung sollen harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt werden. “Comply-or-explain“ soll das Thema Nachhaltigkeit im Finanzmarkt verankern.
Die Offenlegungsverordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf daher keiner Umsetzung in nationales Recht.

Online-Gründung einer GmbH – das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie macht´s möglich!

Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) beschlossen. Das DiRUG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80 – Digitalisierungsrichtlinie).

Lighthouse Legal berät Whitecrow Holding bei dem Verkauf des Krystallpalastareals in Leipzig sowie der Projekte Baumwollquartier in Köln und Zuckerle Quartier in Stuttgart

Lighthouse Legal hat die Whitecrow Holding nach bisheriger Beratung im Rahmen der Projektentwicklungen umfassend rechtlich bei dem Paketverkauf des „Quartiers Krystallpalast“ in Leipzig, des „Baumwollquartiers“ in Köln sowie des „Zuckerle Quartiers“ in Stuttgart an QUARTERBACK Immobilien AG im Wege von Share Deals beraten. Die steuerliche Beratung des Paketverkaufs erfolgte durch Lighthouse Tax.

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrecht rückt näher – Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Am 19. November 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht. Dieser entspricht im Wesentlichen dem am 20. April 2020 von einer Kommission von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis vorgelegten Gesetzentwurf („Mauracher Entwurf“). Zum Mauracher Entwurf hat das BMJV die betroffenen Ressorts, Länder und Verbände konsultiert. Der Mauracher Entwurf bildet die Grundlage für den Referentenentwurf. Er wurde überwiegt übernommen, an vereinzelten Stellen weicht der Referentenentwurf jedoch davon ab, die wir im folgenden Blogbeitrag kurz darstellen wollen.

Zur formwechselnden Sitzverlegung einer luxemburgischen S.C.S. nach Deutschland

Mit Beschluss vom 30. Juni 2020 hat das Oberlandesgericht Oldenburg (12 W 23/20 (HR)) den grenzüberschreitenden Formwechsel einer luxemburgischen Société en commandite simple (S.C.S.) in die Rechtsform einer deutschen Kommanditgesellschaft (KG) für zulässig erklärt. Während bislang nur der (Herein-) Formwechsel einer Kapitalgesellschaft aus dem EU-Ausland nach Deutschland erprobt und obergerichtlich bestätigt wurde, stellt dieser Beschluss klar, dass auch der grenzüberschreitende (Herein-) Formwechsel von Personengesellschaften grundsätzlich möglich ist.

Gegenstand der Entscheidung war eine luxemburgische Investment-Fonds-Gesellschaft in der Rechtsform einer S.C.S., deren Gesellschafter beschlossen, (i) die Gesellschaft identitätswahrend in eine deutsche KG umzuwandeln, (ii) den Sitz grenzüberschreitend nach Deutschland zu verlegen, (iii) den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern und (iv) eine GmbH als weitere Komplementärin aufzunehmen. Das zuständige Registergericht wies die Anträge mit der Begründung zurück, die grenzüberschreitende Sitzverlegung sei unzulässig. Es fehle an gesetzlichen Regelungen, wie eine derartige Sitzverlegung durchzuführen sei und wie dabei die Differenzen in den Registerführungen beider Länder geschlossen werden könnten. Insbesondere enthalte das Umwandlungsgesetz keine Regelungen über die Hineinverschmelzung einer Personengesellschaft aus dem Ausland.