AGB

Allgemeine Mandatsbedingungen (Stand: 1. Mai 2020) der
Lighthouse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („Lighthouse Legal“)

1. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Anwaltsverträge zwischen Lighthouse Legal und ihren Auftraggebern (Mandanten), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Ausführung und Umfang des Mandats
(1) Das Mandatsverhältnis besteht allein zwischen dem Mandanten und Lighthouse Legal; dies gilt auch, wenn der Mandant im Rahmen der Mandatsbeziehung die für Lighthouse Legal tätigen Anwälte unmittelbar bevollmächtigt.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, bezieht sich die Rechtsberatung der Rechtsanwälte der Lighthouse Legal ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigene Verantwortung prüfen zu lassen.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Lighthouse Legal und dem Mandanten herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Mandatsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(3) Lighthouse Legal ist es gestattet, sich zur Durchführung eines Mandats sachverständiger Berufsträger zu bedienen und/oder Untervollmacht zu erteilen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich Lighthouse Legal zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
(4) Lighthouse Legal kooperiert fachlich und organisatorisch eng mit der Lighthouse GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in Köln („Lighthouse Tax“). Im Rahmen dieser Kooperation kann es erforderlich sein, einzelnen Mitarbeitern der Lighthouse Tax Informationen über das Bestehen und den Inhalt der Mandatsbeziehung oder sonstige mandatsbezogene vertrauliche Informationen mitzuteilen. Alle Mitarbeiter der Lighthouse Tax unterliegen bezüglich dieser Informationen einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Vor diesem Hintergrund befreit der Mandant Lighthouse Legal mit der Erteilung des Mandats von der beruflichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Lighthouse Tax und deren Mitarbeitern. Unbeschadet dessen verbleibt die Verantwortung für die Mandatsdurchführung in vollem Umfang bei Lighthouse Legal. Etwaige Haftungsansprüche können daher ausschließlich gegen Lighthouse Legal, nicht aber gegen Lighthouse Tax, deren Geschäftsführer, Partner oder Mitarbeiter.

3. Mitwirkungspflicht des Mandanten
(1) Es obliegt dem Mandanten, Lighthouse Legal alle für die Ausführung des Mandats notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig zu übermitteln und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für das Mandat von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für die Unterlagen und weitere Informationen, Vorgänge und Umstände die erst während der Tätigkeit von Lighthouse Legal bekannt werden.
(2) Der Mandant wird die ihm von Lighthouse Legal übermittelten beruflichen Äußerungen sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4. Mündliche Auskünfte
Soweit Lighthouse Legal Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Mandats schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte von Lighthouse Legal nur dann verbindlich, wenn sie zumindest in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte von Lighthouse Legal außerhalb des Erteilten Mandats sind stets unverbindlich.

5. Weitergabe beruflicher Äußerungen von Lighthouse Legal
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen- sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden von Lighthouse Legal für den Mandanten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Lighthouse Legal, es sei denn, der Mandant ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung Verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Lighthouse Legal und die Information über das Tätigwerden von Lighthouse Legal für den Mandanten zu Werbezwecken durch den Mandanten sind unzulässig.

6. Haftung und Verjährung
(1) Sofern keine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von Lighthouse Legal und der für Lighthouse Legal tätigen Rechtsanwälte, für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadensfall gemäß § 52 Abs. 1 S.1 Nr. 2 BRAO auf EUR 10 Mio. beschränkt.
(2) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen Lighthouse Legal und den für Lighthouse Legal tätigen Rechtsanwälten auch gegenüber Dritten zu.
(3) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurück zu führen sind, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, eine Einrede der Verjährung gelten zu machen bleibt unberührt.

7. Abtretung
Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lighthouse Legal abgetreten werden.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Lighthouse Legal und die für sie tätigen Rechtsanwälte und sonstigen Mitarbeiter sind nach Maßgabe der Gesetze ( §43 a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die bei der Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Mandant sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Lighthouse Legal wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwälte bis auf die Kostenakten und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10. Elektrische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Lighthouse Legal und dem Mandanten kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Mandant eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Mandant Lighthouse Legal entsprechend in Textform informieren.
(2) Sollte eine Kommunikation per E-Mail erfolgen, wird keine Vertragspartei Ansprüche aus dem Umstand herleiten, dass E-Mail-Nachrichten einschließlich Anhängen von Dritten gelesen, verändert, verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sein können.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für das Mandatsverhältnis, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Mandatsverhältnis ist Köln.

12. Meldepflichten
Aufgrund der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle besteht die Möglichkeit, dass sich aus der Implementierung der für den Mandanten und gegebenenfalls auch für Lighthouse Legal, eine Meldepflicht gegenüber den deutschen Steuerbehörden oder denen anderer Mitgliedsstaaten der EU ergibt. Soweit Lighthouse Legal einer derartigen Meldepflicht unterliegt oder unterliegen könnte, stimmt der Mandant zu, dass Lighthouse Legal die betreffenden Modelle meldet.

13. Streitschlichtung
Lighthouse Legal ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen